Die neue Corona-Verordnung erlaubt ab 1. Juli wieder die Nutzung der Duschen und Umkleiden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
Weitere Informationen findet Ihr auch auf der Homepage des Kultusministeriums –> Verordnung des Ministeriums